J. Bienert & Dr. W. Rhein

Gemeinschaftspraxis für Frauenheilkunde

Sinnvolle individuelle Gesundheitsleistungen in der Schwangerschaft

Es handelt sich hierbei um Untersuchungen die zwar von den Fachgesellschaften empfohlen, aber nicht in jedem Fall von den Krankenkassen bezahlt werden. In wie weit Ihre Krankenkasse eine Leistung übernimmt, erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten:

Bei der Toxoplasmose handelt es sich um eine vom Tier auf den Menschen übertrabare Erkrankung. Der einzellige Parasit, Toxoplasma gondii (Tg) gilt als Auslöser dieser Infektion.

Übertragen werden die Parasiten entweder durch Kontakt mit Katzenkot bzw. mit vom Katzenkot verschmutzter Erde (Katzenstreu!!!!!), oder durch Verzehr von halbrohem/rohem Fleisch welches mit Gewebezysten von Tg kontaminiert ist.

Nach durchgemachter Toxoplasmose-Erkrankung besteht lebenslange Immunität.

Eine Toxoplasmose Infektion in der Schwangerschaft, kann auf das Kind übertragen werde. Schädigungen des Ungeborenen sind möglich.

Schwangere können durch einen einfachen Bluttest die eigene Immunitätslage überprüfen lassen. Sinvollerweise sollte dieser Test am Anfang der Schwangerschaft durchgeführt werden.

Benötigen Sie noch weitere Informationen, dann sprechen Sie uns gerne an.
Tel.: 0251-399540

Verursachern der Ringelröteln sind Viren (Parvovirus B19). Die Ringelröteln zählen zu den Kindererkrankungen, genau so wie Scharlach, Windpocken, Masern und die eigentlichen „Röteln“.

Nicht selten ist der Krankheitsverlauf der Ringelröteln so milde das die Betroffenen überhaupt nicht wissen dass Sie infiziert sind. Typisch Beschwerden sind Schwellung der Lymphknoten, leichtes Fieber und Unwohlsein. Nicht jeder entwickelt den typischen Hautausschlag (Rötung auf den Wangen und Girlanden-/ringförmige Flecken auf Schulter, Oberarm, Oberschenkel und Gesäß). Nach 7-10 Tagen verblasst der Hautausschlag.

Bei den Ringelröteln handelt es sich um eine Tröpfcheninfektion, d.h. durch Niesen, Husten und Sprechen werden die Viren in der Luft von Mensch zu Mensch weitergeleitet. Auch Hände und Gebrauchsgegenstände wie Türen, Geld oder Schlüssel können verunreinigt sein. Deshalb gilt besondere Vorsicht bei Risikopatienten wie z.B. Schwangeren ohne Immunschutz oder Menschen mit genereller Abwehrschwäche. Hier sollte besonderer Wert auf hygienische Maßnahmen wie Händedesinfektion und das vermeiden von Menschenansammlungen gelegt werden.

Bei Ringelröteln in der Schwangerschaft kann das ungeborene Kind ebenfalls erkranken.

Besonders im ersten Schwangerschaftsdrittel können die Parvo-B19 Viren die Blutbildung des Ungeborenen, lebensgefährlich schädigen. Fehl- oder Totgeburt können die Folge sein.

Eine Ansteckungsgefahr besteht nur für Menschen die noch keine Ringelröteln Erkrankung durchgemacht haben. Wer diese Infektionserkrankung einmal überstanden hat, gilt als immun und somit geschützt vor Parvo-B19- Viren.

Um diese Risiko besser einschätzen zu könne, sollte vor der Schwangerschaft aber spätestens am Schwangerschaftsanfang eine Parvo- B19 Bestimmung durchgeführt werden.

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Die Cytomegalie Infektion wird durch Viren ausgelöst. Kommt es während der Schwangerschaft zu einer Erkrankung der Mutter, so kann auch das Kind gefährdet sein. Typische Veränderungen des Ungeborenen sind Wachstumsverzögerungen und Schwerhörigkeit.

Da es sich bei dieser Erkrankung um eine Tröpfcheninfektion handelt (Speichel oder Urin von Säuglingen und Kleinkindern) sollte die Mutter, z.B. nach dem Windelwechseln oder nach dem Füttern, sich gründlich die Hände säubern. Besondere Vorsicht gilt bei Schwangeren ohne Immunschutz die z.B. Kleinkinder betreuen.

Schwangere Frauen die bereits Kinder haben oder in der Kinderbetreuung arbeiten, sollten deshalb über Ihren Immunstatus informiert sein.

Der Cytomegalie-Suchtest gibt Aufschluss über den Immunstaus der Schwangeren und sollte möglichst am Anfang der Schwangerschaft durchgeführt werden.

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Bei der Nackentransparenzmessung wird per Ultraschall die Gewebeflüssigkeit unter der Nackenhaut des Kindes gemessen. Die Untersuchung wird zwischen der 12. und 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt und kann in Kombination mit einer speziellen Blutbestimmung  Hinweise geben, ob Ihr Kind möglicherweise an einer genetischen Erkrankung wie Trisomie 21 oder Trisomie 18 leidet.

Diese Methode gibt zwar keine hunderprozentige Gewissheit darüber ob tatsächlich eine genetische Erkrankung besteht,  kann Ihnen bei der Entscheidung aber helfen, ob Sie später noch einen zusätzlichen diagnostischen Test machen wollen.

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Um die Diagnose Trisomie 21 stellen zu können, musste früher eine Fruchtwasserpunktion durchgeführt werden. Diese Untersuchung bedeutete für das Ungeborene stets ein erhöhtes Infektionsrisiko. Heute kann mit einem einfachen Bluttest das Erbgut des Kindes sehr viel einfacher bestimmt werden. Die Trisomie 21 aber auch 18 und 13 werden mit Hilfe dieses Test sicher festgestellt oder ausgeschlossen.
Diese neue Untersuchungsmethode ergänzt sinnvoll den Ultraschall und kann bei einem erhöhten Risiko auf Chromosomen-Störungen hilfreich sein.
Untersuchungsdauer des Tests beträgt ca. 14 Tage. Zur Zeit werden die Kosten noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Einige private Krankenkassen hingegen haben den Test in Ihren Leistungskatalog mit aufgenommen.

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B-Streptokokken-Suchtest

Die B-Streptokokken sind bei bis zu 30% aller Frauen, im Scheidenabstrich nachweisbar. In einer unkomplizierten Schwangerschaft, hat eine solche Infektion zunächst keine Konsequenzen. Erst zur Geburt wird die B-Streptokokkeninfektion relevant, sollte sich das Kind unter der Entbindung mit den B-Streptokokken infizieren so kann dies weitreichende gesundheitliche Folgen haben. Deshalb muss bei bestehender B-Streptokokkeninfektion, zur Geburt, ein Antibiotikum gegeben werden. Eine vorherige Antibiotika Therapie macht wenig Sinn, da häufig nach Absetzen der Antibiose, die Infektion wiederkehrt.

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