Gesetzlich vorgegebene Mutterschaftsrichtlinien
Erstuntersuchung
Zunächst wird mittels eines vaginalen Ultraschalls die frühe Schwangerschaft dargestellt. Durch diese Untersuchung lässt sich anhand von Messungen, das genaue Schwangerschaftsalter feststellen. Auch die Frage ob es sich um einen Einling oder um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt kann beantwortet werden.
Daran schließen sich nach den Mutterschaftsrichtlinien folgende Untersuchungen an:
- Körpergewicht
- Blutdruckmessung
- Blutabnahme (Antikörper Suchtest, Rötelnschutzüberprüfung, Lues-Suchreaktion, Blutgruppenbestimmung, Bluteisenwert, Toxoplasmose Cytomegalie)
- Urinstatus
- Krebsabstrich vom Muttermund
- Chlamydienabstrich vom Muttermund
Alle Untersuchungsergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen. Dieser ist nun Ihr ständiger Begleiter während der Schwangerschaft. In ihm werden alle weiteren Untersuchungen dokumentiert.
Es findet eine Beratung bezüglich allgemeiner Verhaltensregeln, Ernährung, Genussmittel und Sport in der Schwangerschaft statt.
Schwangerenbetreuung
Bei unauffälligem Untersuchungsbefund und Schwangerschaftsverlauf erfolgt die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung alle 4 Wochen und in den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten zweiwöchentlich, so dass man auf insgesamt ca. 10-12 Untersuchungen kommt.
Bei jedem Untersuchungstermin werden Gewicht, Blutdruck und der Urinstatus kontrolliert.