Rezeptbestellung
Bitte nutzen Sie für die Bestellung Ihrer Rezepte unser Rezeptformular.
Wichtig: Damit wir Ihr Rezept als E-Rezept bereitstellen oder versenden können, muss
Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) bereits im laufenden Quartal in unserer
Praxis eingelesen worden sein.
Das bedeutet: Ihre Krankenkassenkarte muss mindestens einmal i m aktuellen Quartal
bei uns vorgelegt und eingelesen worden sein. Eine frühere Einlesung aus einem
vergangenen Quartal reicht nicht aus.
Wenn Ihre Karte im aktuellen Quartal noch nicht bei uns eingelesen wurde, können wir Ihre
Rezeptbestellung nicht bearbeiten bzw. kein E-Rezept bereitstellen. Bitte kommen Sie in
diesem Fall zunächst mit Ihrer Krankenkassenkarte in die Praxis.
Dieses Rezeptservice – Formular dient ausschließlich zur Vorbestellung von Rezepten bzw.
E-Rezepten. Andere Anliegen werden über dieses Formular nicht weitergeleitet oder
bearbeitet.